Zuerst meine persönliche Anmerkung: Abtreibung ist bekanntlich die Tötung eines ungeborenen Menschen. Nicht nur in den Leserbriefen ist darüber so manches von sachkundiger Seite zu erfahren. Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber auf eine Strafverfolgung und Bestrafung verzichtet, soweit dies innerhalb einer bestimmten Frist geschieht und vorher eine Beratung stattfand. Somit ist für den Mann (oder die Frau) auf der Straße - genau genommen - eine Abtreibung nicht einmal mehr eine Ordnungswidrigkeit.

Hält man sich an diese "Spielregeln", bleibt man straffrei. Man muß dann noch nicht einmal einen Strafzettel bezahlen, so wie wenn man länger mit seinem Auto parkt als man Geld in die Parkuhr geworfen hat.

Sollten Sie aber mal Lust verspühren, mal nackt spazieren zu laufen, dann wird dies geradezu unglaublich geahnet, wie nachfolgendes zeigt. Die Gefährdung des Lebens von anderen, z.B. durch rüpelhaftes Überholen mit dem Auto oder Fahrens mit mehr als 2 Promille Alkohol im Blut nehmen sich - gegenüber Nacktjoggen - geradezu als Kavaliersdelikt aus.

Der Vorfall, um den es geht, liegt zwar schon ein paar Jahre zurück - einen neueren aus dem Jahr 2008 können Sie hier auch anklicken. Doch es wird immer wieder passieren, daß jemand an so etwas Spass hat oder ganz einfach wettet, einmal irgendwo nackt aufzutreten. So einfach zum Gaudi.

Hier die damaligen Zeitungsmeldungen über diese unglaubliche Tat: Ordentlich angezogen war der angeklagte Nacktjogger Peter Niehenke zum Prozeß erschienen. Trotzdem wurde der leidenschaftliche FKK-Fan zu einer hohen Geldbuße verurteilt.


FREIBURG. Das Amtsgericht Freiburg hat gestern den als Nacktläufer bundesweit bekannt gewordenen Diplom-Psychologen, Sexualtherapeuten und Astrologen Peter Niehenke wegen Belästigung und Störung der öffentlichen Ordnung in vier Fällen zu einer Geldbuße von 2.400 Mark verdonnert. Das splitternackte Erscheinen des 50jährigen in der Öffentlichkeit wertete es aber lediglich als ungehörige Handlung und nicht als Straftat. Zum Prozeß war Niehenke in Hemd und Hose gekommen, um aus dem Gerichtstermin kein Happening zu machen. "Nackt kann ich andernorts oder im Wald sein." Gegen das Urteil hat er Rechtsbeschwerde angekündigt.

"Es gibt sechs bis acht Millionen FKK-Anhänger, die kann man nicht in Ghettos wegsperren", sagt er. Demnächst will der FKK-Fan eine Nackedei-Tour starten. Dabei wird er allerdings bekleidet unterwegs sein - mit einem String-Tanga. Niehenke: "Der hat 30 Quadratzentimeter Stoff, genau wie ein schützendes Feigenblatt." Zu seinen Auftritten im Adamskostüm startete der Therapeut immer um ein besonderes Kribbeln auf der Haut zu spüren. Mit Flugblättern informierte er die Bewohner entlang der Laufstrecke.

Geholfen hat es nicht. Vor dem Amtsgericht hatte bereits das Verwaltungsgericht Niehenke das Nacktlaufen nur noch an Badeseen gestattet. Dem Jogger bescheinigte das Gericht ein "missionarisches Bedürfnis, sich nackt zur Schau zu stellen". Er verletze damit das Schamgefühl vieler. So empfanden es auch Zeugen vor Gericht. Ein junges Mädchen sagte, es habe sich geekelt, seine Mutter fühlte sich belästigt. Niehenke spottet: "Es war ein Urteil aus dem Jahr 1899, das gestern gefällt wurde." Als Therapeut darf er weiter tätig sein. Freiburg (dpa/sb). Der als Nacktläufer bundesweit bekannt gewordene Sexualtherapeut Peter Niehenke ist gestern vom Amtsgericht Freiburg mit einer Geldbuße von insgesamt 2.400 Mark belegt worden.


Der 49jährige hat seit gut einem Jahr wiederholt dadurch Aufsehen erregt, daß er meist nur mit Schuhen, Strümpfen und Handy bekleidet durch die Universitätsstadt gelaufen war. Wegen Belästigung und Störung der öffentlichen Ordnung in vier Fällen muß der Nacktläufer je 600 Mark zahlen. Der Psychologe hat Rechtsbeschwerde angekündigt. Unter den geladenen Zeugen schilderten eine Frau und ein Mädchen, sie hätten sich von seinem Auftreten belästigt gefühlt.

Zum Prozeßauftakt hatte der Mann sein Nacktlaufen als Spaziergang »nur mit Schuhen und Strümpfen« bezeichnet. Die Stadt hatte ihm dieses Verhalten untersagt, weil andere Anstoß nehmen und sich in ihrem Schamgefühl verletzt sehen könnten. Dagegen meinte der Psychologe, es gehe um eine Selbstverständlichkeit, die auch FKK-Anhänger nutzten. Das Verwaltungsgericht hatte dem Diplom-Psychologen wegen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verboten, sich im Stadtgebiet nackt zu zeigen - Liegewiesen an Badeseen ausgenommen. Das Gericht verwarf schon damals den Widerspruch gegen einen entsprechenden Bescheid der Stadt. Seitdem wich der Mann als »Vertriebener«, so seine Worte, schon einmal in das südlich benachbarte Merzhausen aus.

In einem Flugblatt (6.000 Auflage) hatte er seine Aktionen seit dem Frühjahr angekündigt, um Anwohner und Spaziergänger nicht zu erschrecken. Vorübergehend hatte das Gesundheitsamt seine »sittliche Zuverlässigkeit« als Therapeut in Frage gestellt. Das städtische Ordnungsamt hatte zu Jahresbeginn geprüft, ob ein Verfahren gegen ihn zur Unterbringung in die Psychiatrie eingeleitet werden sollte. Der Plan wurde jedoch fallengelassen. Niehenke kündigte gestern an, in naher Zukunft, »mit einem Feigenblatt bekleidet«, die Freiburger Innenstadt heimsuchen zu wollen.

Der bundesweit als Nacktjogger bekannt gewordene Sexualtherapeut Peter Niehenke ist gestern vom Amtsgericht Freiburg zu einer Geldbuße von 2.400 Mark verurteilt worden. Niehenke will nach eigenen Angaben die moralischen und juristischen Voraussetzungen in der Gesellschaft so verändern, daß seine Nacktläufe nicht länger als anstößig oder gar als öffentliches Ärgernis gelten. FREIBURG, 20.Juli (AP). Der in ganz Deutschland als "Nacktjogger" bekannt gewordene Sexualtherapeut Peter Niehenke ist am Dienstag vom Amtsgericht Freiburg zu einer Geldbuße von 2.400 Mark verurteilt worden. Der 49 Jahre alte Diplom-Psychologe hatte seit Monaten immer wieder Aufsehen erregt, weil er nur mit Schuhen und Strümpfen bekleidet durch das Stadtgebiet gelaufen war. Niehenke hatte, gegen Bußgeldbescheide der Stadt Freiburg Einspruch vor dem Amtsgericht erhoben. Nach dem Urteil des Gerichts wurde der "Nacktjogger" nun wegen Störung der öffentlichen Ordnung in vier Fällen zu einem Bußgeld von jeweils 600 Mark verurteilt. Die Stadtverwaltung hatte dem Mann seine Läufe untersagt, weil andere ihr Schamgefühl verletzt sehen könnten. Der Psychologe kündigte Rechtsmittel an. Mit dem Verfahren muß sich dann das Oberlandesgericht in Karlsruhe befassen. Niehenke will eigenen Angaben zufolge die moralischen und juristischen Voraussetzungen in der Gesellschaft so verändern, daß seine Aktionen nicht länger als anstößig oder als öffentliches Ärgernis gelten. KARLSRUHE, 10.Mai (dpa). Nacktjoggen bleibt verboten, auch wenn hüllenloses Sonnen vielerorts längst gang und gäbe ist. Das ergibt sich aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Das Gericht bestätigte eine Geldbuße von 2.400 Mark gegen einen 50 Jahre alten Diplompsychologen aus Freiburg, der mehrfach nur mit Schuhen und Strümpfen bekleidet, durch eine öffentliche Anlage gejoggt war. Der Mann hatte seine Auftritte zuvor mit Flugblattaktionen oder direkt bei der Polizei angekündigt. Im Unterschied zur Situation am Strand, so der Urteilsspruch, dränge der Mann anderen den Anblick seines nackten Körpers auf.

Diese "unfreiwillige Konfrontation" an Orten, an denen eine Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten sei, verletze das Schamgefühl in besonderer Weise. Zwar räumte der 2.Strafsenat ein, das die "sittlichen Wertvorstellungen" in der Bevölkerung heute freier mit Nacktheit umgingen. Entscheidend sei jedoch, ob das Auftreten im Einzelfall die Toleranzgrenze überschreite. Während sich an Stränden eine unbefangenere Auffassung durchgesetzt habe, sei dies auf öffentlichen Straßen oder Plätzen nicht der Fall. (Aktenzeichen: 2 Ss 166/99 - Beschluss vom 4.Mai 2000.) Karlsruhe. Wer nackt joggt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Das Karlsruher Oberlandesgericht hat jetzt die Verurteilung eines Freiburger Nacktläufers für rechtskräftig erklärt.


Nackt zu joggen, bedeutet nach Ansicht der Karlsruher Richter eine »grob ungehörige Handlung«, die das Schamgefühl anderer verletzt. Ein 50-jähriger Freiburger Diplom-Psychologe war im März 1999 mehrfach nur mit Strümpfen und Schuhen bekleidet rund um den Freiburger Lorettoberg gelaufen.

Er hatte seine Nacktläufe, die er für die natürlichste Sache der Welt ansieht, zu vor in einer Flugblattaktion und beim Polizeirevier angekündigt. Das Freiburger Ordnungsamt setzte Bußgelder von 3.000 Mark (1.533 Euro) fest. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Belästigung der Allgemeinheit in vier Fällen zu 2.400 Mark (1.227 Euro) Bußgeld. Die verweigerte der Mann und legte Rechtsbeschwerde ein.

Die OLG-Richter sehen im Verhalten des Psychologen klar eine Überschreitung der Toleranzgrenze. Nackt zu joggen, sei nicht mit Nacktbaden vergleichbar. Das »unbekleidete Präsentieren eines menschlichen Körpers auf öffentlichen Straßen« führe dazu, dass andere unfreiwillig mit der Nacktheit konfrontiert würden. (2 Ss 166/99) Eine kleine Anmerkung zur Nacktheit: Um die Gelöbnisfeier der Bundeswehr zu stören zogen ein paar Frauen Bluse und BH aus, zeigten sich also "oben ohne" (Männer dürfen dies anscheinend ohne daß man sich sonderlich aufregt). Selbst das Morgenmagazin von ARD und ZDF zeigte diese Szene mehrmals, auch brachte das Magazin Focus hierüber eine Bildreportage. Wenn Sie hier anklicken können Sie sich einen Teil der von Focus veröffentlichten Bilder anschauen und Ihr eigenes Urteil darüber bilden. Über Geschmack lässt sich bekanntlich trefflich streiten. Daß gegen die Störer ein Strafverfahren eingeleitet dürfte klar sein. Ob deren fast nackter Aufzug strafverschärfend wirken wird??? Die Meldung hierzu war im Schwarzwälder Bote wie folgt: Berlin (dpa). Trotz strenger Absperrungen und Kontrollen ist das Bundeswehr-Gelöbnis zum 55.Jahrestag des Hitler-Attentats in Berlin von Kriegsgegnern gestört worden.


Kurz bevor 430 Rekruten gestern abend im Bendlerblock ihre Gelöbnisformel sprechen konnten, stürmten rund zehn Demonstranten von den Zuschauerrängen auf die Soldaten zu, einige entkleideten sich und pfiffen. Feldjäger führten die Demonstranten ab.

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) würdigte die Offiziere des 20.Juli 1944 als Vorbild für die Bundeswehr: »Unsere Bundeswehr ist tatsächlich eine Friedensstreitmacht. Sie ist keine Eroberungs-Armee, die andere Länder unterwirft.« Schröder betonte, der deutsche Widerstand gegen totalitäre Herrschaft zeige, daß Menschenwürde, Recht und Freiheit niemandem geschenkt würden.

Im Innenhof des Bendlerblocks, dem damaligen Oberkommando des Heeres, waren nach dem gescheiterten Hitler-Attentat am 20.Juli 1944 Oberst Claus Graf Schenk von Stauffenberg und weitere Hitler-Verschwörer erschossen worden. . . . Noch eine persönliche Anmerkung: Setzen Sie sich doch mal an einem schönen und heißen Sommertag im Stadtzentrum einer kleinen Stadt in ein Straßencafé und schauen Sie sich die Leute an. Stellen Sie sich vor, das, was Sie sehen hätte sich vor hundert Jahren abgespielt, damals, als z.B. der Gemeinderat von Rottenburg/Neckar zwei Neckar-Freibäder wollte - eines für die männlichen und und eines für die weiblichen Wesen der Gattung Mensch. Wissen Sie, was damals mit den nach heutiger Mode bekleideten Passanten passiert wäre? Die Polizei hätte ein gutes Drittel von ihnen verhaftet und abgeführt. Strafverfahren wären ihnen sicher gewesen - wegen Schamlosigkeit und Erregung öffentlichen Ärgernisses. So ändern sich die Zeiten. . . .

Doch sie ändern sich anscheinend recht langsam. Wenn man folgenden "Leitartikel" liest dann wird erst richtig klar, wie schizophren die heutige Gesellschaft ist. Dieser Zeitung (Auflage ca. 300 bis 350 Tausend) ist das Nacktsein an einem Baggersee oder am Strand immerhin so wichtig, einen Leitartikel zu widmen . . . . Auch diese Frage muss gestellt werden: Was ist eigentlich mit den Nackten los?

Kaum haben wir nach langer Regenzeit hechelnd vor Erwartung die Hundstage erreicht, jene heißeste Zeit des Jahres zwischen Ende Juli und Ende August, schon feiert die schamlose Gesellschaft schaurige Entkleidungsorgien. Vorwiegend an Orten, wo es sich nach mitteleuropäischem Komment überhaupt nicht gehört, entledigen sich Hinz und Kunz ihrer knappen Textilien und präsentieren sich dem konsternierten Baggerseebader oder Strandurlauber in überaufdringlichster Weise ganzkörper-nackend.

Wenn es nach den Regeln der herrschenden Baywatch-Ästhetik gut geht, bauen sich vor uns muskelbepackte, eventuell dezent gepiercte Designerkörper männlichen Geschlechts auf. Und weil auch der nackte Mann am Strand nicht gern allein flaniert, führt er meist eine Körperschönheit von dem Typ mit sich, der unsereins in abgrundtiefe Zweifel stürzt, ob der liebe Gott wirklich alle Gaben gerecht verteilt.

Wie gesagt: Wenn es gut geht. Aber was geht schon gut in diesem Leben. Statt von getunten Körpern sind wir beim Baden in Sonne und Wasser entschieden zu oft umzingelt von zwar jungen, aber gleichwohl bereits zu Fettleibigkeit oder Magersucht neigenden Menschenkindern, deren Mut zur Nacktheit ebenso befremdet wie ihre Begeisterungsfähigkeit für Expeditionen zu den Grenzen der Unverfrorenheit.

An der Ostsee hat das vor kurzem zum "Nackt-Krieg" geführt: "Wütende Senioren werfen mit Sand" auf die Nackten, berichtet "Bild", beschweren sich bei der Kurverwaltung über den Terror der rüpeligen Nudisten und schwören bei ihrer Rente, nie mehr einen Gesundheitsschuh in derart sündigen Sand zu setzen.

Liebe Rentner: Wir haben ein geradezu intimes Verständnis dafür, dass ihr Reißaus nehmt vor derartigen Zumutungen. Nicht genug damit, dass die schrillsten Charaktere bereits am Nachmittag auf allen Kanälen das Hohelied der Schamlosigkeit blöken, nun schmilzt unter der sengenden Sonne auch noch die textile Ordnung des Sommerlebens dahin.

Lange haben wir nach schlüssigen Erklärungen für die dreisten Akte freikörperkultureller Selbstverwirklichung gesucht - und betrübt aufgegeben. Verstockt halten wir nun daran fest, daß die nackten Kinder von Schmidt und Kohl offensichtlich schwer verunsichert sind durch antwortlos verhallte Fragen nach dem Sinn des Lebens. Nun wollen sie wenigstens Fun haben und finden ihn darin, an den Wassern zwischen Usedom und Upflamör Oma und Opa durch deplatzierte Nacktheit zu erschrecken.

Unsereins weiß ja noch aus soliden Nachkriegszeiten, dass der Zauber der Nacktheit häufig im Quadrat der Entfernung wächst. Das müssen die jungen Leute erst noch lernen. Dummerweise aber können sie darüber alt werden, so dass die Kinder Adenauers (weiter wollen wir nicht zurück) davon nichts mehr haben und vorerst weiter in die Röhre bzw. auf nacktes Fleisch schauen müssen.

Hoffen wir also auf die Rettung von oben, woher sie ja äußerst geheimnisvoll in vielen Wechselfällen des Lebens naht: Es möge den Verfechtern des ungefragten Nacktauftritts bei Strafe eines schwärenden Sonnenbrandes an den bleichsten Körperpartien vergehen, ihre Intimhaut unbekleidet herzuzeigen - und zwar möglichst noch heute. Weingarten. Zwei splitternackte Fahrradfahrer haben am Mittwochabend in Weingarten (Kreis Ravensburg) einen Polizeieinsatz ausgelöst. Eine alarmierte Streife konnte einen der beiden Männer im Adamskostüm anhalten. Nachdem sich der 18-Jährige wieder angezogen hatte, musste er ins Röhrchen pusten. Der Alkoholtest ergab, dass er angetrunken war. Einen vernünftigen Grund dafür, dass er unbekleidet durch die Stadt radelte, konnte er nicht nennen, wie es im Polizeibericht hieß. Der zweite Nacktradler hatte unterdessen die Gelegenheit genützt und das Weite gesucht.


Anm. des WebAutors: Wie es diesesmal wohl weitergeht??? tdt. LAUSANNE. Nun ist es amtlich: Wer in der Schweiz im Adamskostüm wandert, riskiert eine Geldstrafe. In dritter Instanz hat das Schweizerische Bundesgericht das Urteil gegen einen 47 Jahre alten Mann bestätigt, der im Oktober 2009 unbekleidet unterwegs war. Nach einer Anzeige sprach das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden den Nacktwanderer damals zwar von dem Vorwurf des „unanständigen Benehmens" frei. Ein Obergericht gab dann aber der Staatsanwaltschaft recht und sah darin ein „Offizialdelikt", das den „grundlegenden Sitten widerspricht". Nun droht jedem Nacktwanderer ein Bußgeld in Höhe von 200 Franken, umgerechñet 160 Euro.

Im Herbst 2008 waren erstmals Nacktwanderer in größerer Zahl in der Schweiz unterwegs und hatten in der Bevölkerung für Aufregung und Empörung gesorgt. Nacktwanderer organisieren sich seit Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts und werben mittlerweile auch online





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