Ein Skandal kündigt sich an. Schon seit Mitte März liegt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Zulassungsantrag für das Tötungspräparat Mifegyne vor. Obwohl es sich bei dieser Chemikalie weder um ein Arzneimittel noch um ein Medizinprodukt handelt, findet diese Behörde wegen des massiven öffentlichen Drucks offensichtlich bisher nicht die Kraft, diesen Antrag pflichtgemäß wegen Unzuständigkeit zurückzuweisen. Vielmehr wurde mitgeteilt, daß bis zum Juli "mit einer Entscheidung zu rechnen ist".

"Arzneimittel" sind nach Duden und nach allgemeinem Sprachverständnis "Heilmittel". Bei einem Mittel, dessen einziger bisher wissenschaftlich zweifelsfrei belegter Zweck die Tötung ungeborener Menschen ist, kann es sich also nicht um ein "Arzneimittel" handeln. Der Ausdruck "Medizinprodukte" scheint zwar weiter gefaßt. Das kann aber nicht völlige Beliebigkeit bedeuten. Es muß doch bei Medizinprodukten im weitesten Sinne wenigstens um Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten gehen. Wenn man den Begriff weiter fassen würde und jede, auch die tödliche Einwirkung auf Menschen darunter verstehen wollte, dann müßte man auch die Guillotine als Medizinprodukt bezeichnen, zumal sie von einem Arzt zur "Humanisierung" der Tötung erfunden wurde - eine offensichtlich unvertretbare Überschreitung des Wortfeldes von "Medizinprodukt". Wenn man Worte nicht in verhängnisvoller Weise beliebig verbiegen will, kann ein "Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte" nicht für die Zulassung eines Tötungsmittels für Menschen zuständig sein.

Das Arzneimittelgesetz in seiner Fassung vom 27.Oktober 1994 gibt als Grund für die Ablehnung der Zulassung eines Arzneimittels unter anderem an, daß "bei dem Arzneimittel der begründete Verdacht besteht, daß es bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen". Zur täglichen Arbeit des Bundesinstituts gehört es also festzustellen, ob die Anwendung eines Medikaments in der Schwangerschaft, vor allem in der sehr sensiblen frühen Phase der ersten drei Monate, Schädigungen des ungeborenen Menschen hervorruft. Gibt es Hinweise auf Schädigungen in dieser Phase, wird das Medikament zumindest für diesen Abschnitt der Schwangerschaft nicht zugelassen. Nun liegen beim Präparat Mifegyne aber weiß Gott genügend Erfahrungen über "schädliche Wirkungen" in den ersten drei Schwangerschafts-Monaten vor, mehr noch, es besteht in "der medizinischen Wissenschaft" große Sicherheit über die tödliche Wirkung dieser Chemikalie. Nach den Prinzipien des Bundesinstituts müßte also sogar dann, wenn fälschlicherweise seine Zuständigkeit im vorliegenden Fall nicht bestritten würde, eine Zulassung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten streng zurückgewiesen werden. Sonst ergäbe sich der Schluß, daß dieses Institut zwar strikt die zu Behinderung führende Schädigung von Menschen verhindern will, aber nichts gegen die Tötung von Menschen einzuwenden hat, wenn die denn hinreichend sicher durchgeführt wird. Das wäre allerdings eine an Zynismus kaum zu übertreffende Haltung.

Nun wird gewiß niemand bestreiten, daß das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Zeit in dieser Sache unter massivem Druck steht. Regierung und manche Parlamentarier haben, unterstützt von einer heftigen Kampagne, klargemacht, welche Entscheidung sie erwarten und verlangen. In der Öffentlichkeit rechnet daher niemand mit einer wirklich freien Entscheidung dieser Behörde. Das Ganze droht zur Farce zu werden. Man muß aber daran erinnern, daß ein Bundesinstitut nicht nur bestimmten Interessengruppen, sondern der gesamten Gesellschaft verpflichtet ist und insbesondere unserer Verfassung, die das Leben auch des ungeborenen Menschen, wie das Bundesverfassungsgericht immerhin betont hat, schützt.

Als Christ und Bischof der katholischen Kirche muß ich die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Instituts darüber hinaus aber vor allem an die unveräußerliche Würde jedes Menschen als Geschöpf Gottes erinnern. Gerade die schwächsten und unschuldigsten Menschen sollen mit der Substanz, deren Zulassung jetzt dieser Behörde zugemutet wird, getötet werden. Für die Folgen einer solchen Zulassung wären der Präsident und die daran beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich verantwortlich. Man muß in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß man auch durch Entscheidungen, die in einem Labor vorbereitet und an einem Schreibtisch getroffen werden, am Tod von Menschen schuldig werden kann. Niemand kann sich dabei auf irgendeine systemimmanente Dynamik berufen. Jeder muß sich vor seinem Gewissen, und das heißt in seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, in solchen existentiellen Fragen entscheiden, sonst wird er zum Handlanger menschenverachtender, machtvoller Trends. Dafür wird ihn sein Schöpfer später zur Rechenschaft ziehen.

Als Bischof darf ich nicht dadurch mitschuldig werden, daß ich in einer Frage auf Leben und Tod anpaßlerisch geredet oder geschwiegen habe. Ich bete zu Gott, daß die Verantwortlichen die Kraft finden mögen, dem Druck zu widerstehen und ihre Pflicht zu tun, dem Gebot der Achtung jeden menschlichen Lebens zu folgen.